„Wir kümmern uns um alles. Sie brauchen nichts zu unternehmen“.
Mit solchen oder ähnlichen vordergründig wohlwollend erscheinenden Worten versuchen Sachbearbeiter/innen der Versicherer des Unfallgegners oft möglichst schon Stunden nach dem Unfallgeschehen die Unfallabwicklung dem Geschädigten aus der Hand zu nehmen.
Was auf den ersten Blick wie ein willkommener Service aussieht, sollte mit gesundem Menschverstand hinterfragt werden.
Die regulierende Versicherung verfolgt hierbei grundsätzlich nicht etwa das Wohl des Geschädigten, sondern die eigenen wirtschaftlichen Interessen, hat sie doch ein nachvollziehbares Interesse daran, den Betrag, den sie letztlich an den Geschädigten auszahlen muss, so gering wie möglich zu halten.
Hierbei ist nicht auszuschließen, dass die Versicherung möchte, dass auf die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen und eines Anwaltes verzichten, ganz getreu dem Motto „Was der Geschädigte nicht weiß, macht ihn nicht heiß“.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen von Ihnen ausgesuchten KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens zum Zwecke der Beweissicherung sowie zur Feststellung der Schadenhöhe zu beauftragen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- und Beweissicherungsgutachten.
Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.