Gutachten

Unverschuldeter
Unfallschaden?

Ihnen steht ein Gutachten zu!

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unabhängig & neutral

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für Sie kostenlos

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kompetent und anerkannt

Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall benötigen Sie das Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen, damit Sie von der Versicherung des Unfallgegners den entstandenen Schaden in voller Höhe erstattet bekommen.

Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges, qualifiziertes Schadengutachten als Grundlage für Ihre Schadenersatzansprüche.

Aufgrund unserer Qualifikation und langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig zu erfassen und Ihnen so zu einem 100%-igen Schadenersatz zu verhelfen.

Wir stellen nicht nur die Schäden fest, die auf den Unfall zurück zu führen sind, sondern ermitteln auch den Wiederbeschaffungswert, ggf. den Restwert des beschädigtes Fahrzeugs sowie eine etwaige Wertminderung. Darüber hinaus steht Ihnen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu, zu der im Gutachten ebenfalls Stellung genommen wird und der Ihnen von der Versicherung erstattet werden muss, wenn der Schaden repariert wird.

Lassen Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall
nicht von den Tricks der gegnerischen Versicherung täuschen!
Die Tricks der Versicherungen - warum Vorsicht geboten ist

„Wir kümmern uns um alles. Sie brauchen nichts zu unternehmen“.

Oftmals versucht die Versicherung des Unfallgegners zu verhindern, dass der Geschädigte ein eigenes Gutachten beauftragt. Häufig kontaktiert die Versicherung des Unfallgegners Sie bereits kurz nach dem Unfall und bietet Ihnen an, sich um die komplette Schadenabwicklung zu kümmern. Oft wird angeboten, die Reparatur in einer „Partner-Werkstatt“ zu veranlassen und Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Tatsächlich handelt es sich bei diesem freundlichen Angebot“ um den Versuch der Versicherung, sich Kosten zu sparen. Nehmen Sie dieses Angebot an, werden Sie möglicherweise um Ihr Recht gebracht.

Als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines neutralen Gutachtens und auf die freie Wahl einer Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens. Selbst wenn Sie den Schaden nicht reparieren lassen, steht es Ihnen zu, sich die ermittelten Reparaturkosten (ohne MwSt.) auszahlen zu lassen.

Ganz getreu dem Motto „Was der Geschädigte nicht weiß, macht ihn nicht heiß“ wird dies von den Versicherungen oft verschwiegen.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- und Beweissicherungsgutachten.

Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Warum reicht ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt in der Regel nicht aus?

Ein Kostenvoranschlag von einer Kfz-Werkstatt hat keinen beweissichernden Charakter und ist daher für die Versicherung nicht bindend. Das Gutachten gilt hingegen als Beweis für die Schadenhöhe. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn es noch nach der Reparatur des Fahrzeugs zu Streitigkeiten kommt.

Auch wenn Sie später das instand gesetzte Fahrzeug verkaufen möchten, ist ein in der Vergangenheit eingetretener und reparierter Unfallschaden offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Beauftragen Sie einen frei gewählten, unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung ihres Schadens, damit Sie nach einem Unfall kein Geld verlieren und den Schaden in voller Höhe reguliert bekommen.

Wann muss die gegnerische Versicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten übernehmen?

Die Versicherung des Unfallgegners ist nach einem unverschuldeten Unfall verpflichtet, die Kosten für das unabhängige Gutachten in voller Höhe zu übernehmen. Ihnen entstehen somit keine Kosten.

Sobald die Bagatellschaden-Grenze von ca. 750,- Euro überschritten ist, haben Sie nach einem Unfall das Recht, den Gutachter selbst zu wählen. Selbst wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat, haben Sie Anspruch auf einen frei gewählten Gutachter, ohne dass Ihnen hierfür Kosten entstehen.

 

Technische Gutachten, Beratung:

Sie haben einen neuen Gebrauchten und irgendwie kommt es Ihnen spanisch vor, dass die Türen sich so schlecht öffnen und schließen lassen. Außerdem blättert an einigen Stellen der Lack ab. Ist Ihr Neuer wirklich unfallfrei?

Um stichfeste Beweise in der Hand zu haben, benötigen Sie ein beweissicherndes Gutachten. Dieses kann gegebenenfalls auch vor Gericht angeführt werden, wobei das Gericht an ein vorher eingeholtes Gutachten grundsätzlich nicht gebunden ist.
Wir stellen fest, ob das Fahrzeug einen vertuschten Unfallschaden erlitten hatte, ob das Fahrzeug nachlackiert worden ist oder unvollständig und unsachgemäß instandgesetzt wurde.

Außerdem erstellen wir auch Gutachten über Motor- und Getriebeschäden.

Wir erstellen kompetent und unabhängig für Sie technische Gutachten, etwa wenn Sie z.B. in einem Rechtsstreit ein beweissicherndes Gutachten benötigen.

Sind an einem Fahrzeug Mängel an der Lackierung, am Motor oder Getriebe vorhanden, so kann ein technisches Gutachten die solide Grundlage für eine Auseinandersetzung mit einer Werkstatt oder mit dem Verkäufer des Fahrzeuges dienen.

Wir beraten Sie auch in technischen Fragen? Ist mein „unfallfrei“ erworbenes Auto vielleicht doch nicht unfallfrei? Fragen Sie uns! Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund ums Fahrzeug mit Sympathie und Sachverstand zur Seite.